Wie stehen Medizinstudierende und Ärzt*innen zum Schwangerschaftsabbruch? Das Forschungsprojekt MeGySa hat nachgefragt.
Einblicke in das Selbstverständnis einer Zunft
Mit Kristina Hänel und ihrer Verurteilung ist Bewegung gekommen in die Debatte rund um Schwangerschaftsabbruch und reproduktive Rechte. Als Ärztin hat sie sich für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen entschieden und auf ihrer Praxiswebsite entsprechend darüber informiert. Doch wie stehen eigentlich die Mediziner*innen, vor allem die praktizierenden Gynäkolog*innen, dem Thema gegenüber? Neue Zahlen des Statistischen Bundesamt deuten auf eine eher ablehnende Haltung hin. So sank die Zahl der Praxen und Kliniken, die Schwangerschaftsabbrüche durchführen, seit 2003 um 40%. Heute sind es deutschlandweit nur noch 1200 von vormals 2000 Einrichtungen. (i)
MeGySa zur Schließung der Forschungslücke
Zu den Einstellungen von Mediziner*innen zum Schwangerschaftsabbruch gibt es keine aktuellen Studien in Deutschland. (iii) Die letzte durchgeführte Studie zum Thema stammt aus der Zeit der deutschen Wiedervereinigung und untersucht die Einstellungen von Ärzt*innen zum Schwangerschaftsabbruch im Ost- West-Vergleich („Arzt und Schwangerschaftsabbruch“ von Ulrike Busch, 1992) (ii). Die Forschungslücke in diesem Bereich ist umso brisanter vor dem Hintergrund, dass es Ärzt*innen nach dem Schwangerschaftskonfliktgesetz freigestellt ist, ob sie den Eingriff durchführen möchten oder nicht. Und das bei einem Eingriff, der zu den häufigsten der Frauenheilkunde gehört. Um diese Leerstelle zu beleuchten und eine wissenschaftliche Grundlage für fachliche und gesellschaftspolitische Diskussionen zu schaffen, gründeten wir das Forschungsprojekt “MeGySa - Medizinstudierende und Gynäkolog*innen zum Schwangerschaftsabbruch”. In 18 semistrukturierten Interviews mit Berliner Medizinstudierenden und Gynäkolog*innen fragten wir nach Einstellungen zu verschiedenen Aspekten des Schwangerschaftsabbruches, vorwiegend bis zur 12. Schwangerschaftswoche aus sozialer Indikation. Wir wollten unter anderem wissen: Wodurch sind die Denkmuster beeinflusst? Was benötigen die Studierenden und Ärzt*innen zu diesem Thema in ihrer Ausbildung?
Während uns der große Rücklauf von studentischer Seite überraschte, fiel die Suche nach ärztlichen Interviewpartner*innen schwer. Von den 52 per E-Mail angeschriebenen Ärzt*innen, war keine*r zu einem Interview bereit. Die vier gynäkologischen Interviewpartnerinnen fanden wir per Schneeballprinzip – unter ihnen eine arbeitssuchende Berufsanfängerin, eine niedergelassene und zwei in Krankenhäusern tätige Gynäkologinnen; letztere zwei führen selbst Abbrüche in der Klinik durch. Als Motivation ihrer Teilnahme gaben einige Studierende an, das Thema spannend oder aus weltanschaulichen (zum Beispiel religiösen oder frauenpolitischen) oder persönlichen Gründen relevant zu finden, andere hatten keinen besonderen Bezug zu dem Thema. Die Interviews waren durchschnittlich 49 Minuten lang.
Im Folgenden stellen wir vorläufige Ergebnisse unserer Analyse vor und gleichen diese mit unseren Erwartungen ab.
Emotionale Konflikte und der Wunsch nach mehr Sachlichkeit
Die Interviewten näherten sich dem Thema Schwangerschaftsabbruch oft auf einer persönlichen Ebene. Insbesondere weibliche Befragte reflektierten darüber, wie sie selbst mit dem Thema einer potentiellen ungewollten Schwangerschaft und der Möglichkeit eines Schwangerschaftsabbruchs umgehen würden. Die Mehrheit der Befragten betrachtete das Thema Schwangerschaftsabbruch als emotional aufgeladen, teils belastend und konfliktträchtig auf persönlicher und gesellschaftlicher Ebene. Einige Interviewteilnehmer*innen wünschten sich einen sachlicheren, weniger emotionalen Umgang mit dem Thema - so wie bei anderen medizinischen Eingriffen auch.
Tabu und Sprachlosigkeit
In den Interviews zeigte sich, wie schwer es manchen Befragten fiel, ihre Gedanken zum Thema Schwangerschaftsabbruch in Worte zu fassen. Bei der Formulierung ihrer Gedanken bedienten sie sich der Sprache und Bilder aus Pro Life- und Pro Choice-Diskursen. Unabhängig von ihrer eigenen Verortung in der gesellschaftlichen Diskussion nahmen manche Befragte das Thema als negativ besetzt wahr und meinten, mit den Menschen in ihrem Umfeld nicht offen über das Thema sprechen zu können, weil sie andernfalls mit negativen Reaktionen - zum Beispiel vom Partner oder der Familie - rechnen müssten. Von einer Ärztin wurde der Schwangerschaftsabbruch als ein “Kopierraumthema” im Krankenhaus bezeichnet. Auch viele Studierende empfanden die Thematik als tabuisiert in der Gesellschaft, was sich unter anderem daran zeigte, dass nach Beendigung der Aufnahme ungefragt sensible Informationen mitgeteilt wurden, die vorher nicht angesprochen worden waren. Ebenso könnte man die fehlende Gesprächsbereitschaft der für die Studie kontaktierten Ärzt*innen in diesem Sinne deuten.
Blick auf ungewollt Schwangere - differenziert bis stereotyp
Wenn die Interviewten über ungewollt Schwangere sprachen, beschrieben sie oft sehr junge Frauen, die sich für einen Schwangerschaftsabbruch entscheiden. Häufig schrieben sie ihnen stereotype Attribute wie Naivität, Unüberlegtheit bis hin zu “Dämlichkeit” (insbesondere bei wiederholten Abbrüchen einer Frau) oder eine schwierige sozioökonomische Lage zu. Die Zahlen des Statistischen Bundesamts zeigen, dass der Anteil der sehr jungen Frauen jedoch äußerst gering ist und es vor allem Frauen mittleren Alters zwischen 25 und 30 Jahren sind, die die meisten Abtreibungen vornehmen (iii). Interessant ist der Einfluss des sozioökonomischen Status der Frauen auf die zugesprochenen reproduktiven Rechte und die Entscheidungskompetenz der ungewollt Schwangeren: Während die Interviewten die Schwangerschaftsabbrüche von gebildeten, gut situierten Frauen, die möglicherweise bereits Kinder haben, und im Falle schwerer Fehlbildungen des Embryos/Fötus weniger kritisch beurteilten, wurde jüngeren, sozial benachteiligten Frauen eher unterstellt, leichtsinnige, irrationale Entscheidungen zu treffen. Die Entscheidung, eine Schwangerschaft aus Gründen der Karriereplanung bzw. persönlicher Selbstverwirklichung abzubrechen, war für manche Interviewte schwer nachvollziehbar. Die sozioökonomische Benachteiligung von Frauen (geringere Karrierechancen, schlechtere Bezahlung, Mehrfachbelastung durch Care-Arbeit und Beruf etc.) und deren Auswirkungen auf die Familienplanung (beispielsweise Kosten für Verhütungsmittel als Hürde) wurden nur von wenigen thematisiert. Die Übernahme der Kosten für Schwangerschaftsabbrüche von finanziell benachteiligten Frauen durch die Krankenkassen hingegen wurde von einer Ärztin, die selbst Abbrüche durchführt, als Belastung für die Gemeinschaft gesehen.
In vielen Interviews wurden ungewollt Schwangere als hilfsbedürftig gesehen. Daraus wurde einerseits abgeleitet, dass Frauen in einer als aufwühlend wahrgenommenen Situation einer ungewollten Schwangerschaft emotionale Unterstützung sowie Beratung von erfahrenen Mitmenschen wie Eltern oder Ärzt*innen benötigten; andererseits wurde die Hilfsbedürftigkeit als Ausdruck einer schlechteren Position von Frauen generell in der Gesellschaft gesehen, woraus ein Anrecht auf Unterstützungsangebote abgeleitet wurde.
Einige Interviewte bemühten sich um einen differenzierten Blick auf die ungewollt Schwangeren. Jede Frau habe ihre eigenen Gründe, die nicht verallgemeinerbar seien, und auch eine wiederholte ungewollte Schwangerschaft müsse stets individuell betrachtet werden.
Ärztliche Rolle - zwischen professionellem Selbstverständnis und eigenen Wertvorstellungen
Professionalität und Neutralität sowie die Zurückhaltung persönlicher Meinungen im Umgang mit ungewollt Schwangeren waren für die meisten Befragten die wichtigsten ärztlichen Eigenschaften - der* Arzt* als neutraler* Experte* und Dienstleister*. Andererseits begegne man als Ärzt*in der ungewollt Schwangeren zwangsläufig als Mensch mit eigenen Einstellungen und müsse seine Positionierung zum Beispiel bezüglich möglicher negativer Konsequenzen eines Schwangerschaftsabbruchs kommunizieren.
Das Ärzt*innenbild mancher Befragten war außerdem stark von der Vorstellung geprägt, Leben zu ermöglichen. Je nachdem ob das Bezugsobjekt der Embryo oder die ungewollt Schwangere war, wurden die Ärzt*innen als „Mörder“ bezeichnet oder aber als fürsorgliche Vertrauenspersonen und Verbündete der ungewollt Schwangeren. Die Schwangeren müssten vor Einflussnahme von nahestehenden Personen oder Abtreibungsgegnern geschützt und bei ihrer Entscheidung und auf ihrem weiteren Lebensweg begleitet werden.
In einigen Interviews ist zu erkennen, dass Ärzt*innen ein potentielles wirtschaftliches Interesse an der Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen zugesprochen wird, was negativ konnotiert wurde.
Auffällig ist, dass unabhängig davon, wie sich die Interviewten positionierten, eine Beschäftigung mit der Thematik als notwendig angesehen wurde, um der Rolle als Ärzt*innen nachkommen zu können.
Ärztliche Entscheidung zur Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen - passiver als erwartet
Drei Ärztinnen absolvierten ihre Facharztausbildung an Kliniken, in denen Schwangerschaftsabbrüche durchgeführt werden. Erstaunlich für uns war die Tatsache, dass die Entscheidung für die Durchführung von Abbrüchen bei den Ärztinnen passiver als erwartet getroffen wurde; es wurde die “Politik des Hauses mitgetragen”, wobei die Möglichkeit einer Verweigerung bewusst gewesen sei. Eine frauenpolitische Motivation spielte kaum eine Rolle, eher die Selbstbezeichnung einer pragmatischen, “beruflichen Haltung” zu dem Thema. Gleichzeitig wurde der Eingriff als “unschöner Eingriff” bezeichnet, der als “belastend” empfunden werde oder “mit einem gewissen Widerstand” erfülle; das Hadern zwischen der Erwartung an sich selbst, eine professionelle Haltung einzunehmen, und der gleichzeitig empfundene Widerwille, wird in folgender Aussage deutlich:
„Ich sehe es tatsächlich als Teil meines Jobs, aber es ist kein Eingriff, den ich gerne mache, und ich hab sogar auch schon für mich überlegt, (...) das nicht mehr zu tun.“
Als beeinflussende Faktoren der emotionalen Belastung wurde die Entwicklungswoche des Embryos und die Nachvollziehbarkeit der Gründe für den Abbruch genannt. Dies deckt sich mit Forschungsergebnissen von Ulrike Busch aus dem Jahr 1992 (ii). Auch wurde die Durchführung von Abbrüchen als belastender empfunden, wenn die ungewollt Schwangere in ihrer Entscheidung unsicher oder emotional beeinträchtigt wirke.
Religiöse Sozialisierung und Nicht-Vereinbarkeit mit dem eigenen Gewissen wurden sowohl von Studierenden als auch von ärztlicher Seite als Gründe genannt, warum der Eingriff (aktuell oder in Zukunft) nicht von ihnen durchgeführt werde. Bisher unentschlossene Medizinstudierende wünschten sich mehr Informationen zum Thema sowie die Möglichkeit, zuerst bei einem Eingriff zuzuschauen und mit betroffenen Frauen zu reden.
Fast alle Interviewteilnehmer*innen erachteten es als äußerst wichtig, dass Ärzt*innen freigestellt werde, ob sie Abbrüche durchführen möchten (Gewissensentscheidung). Eine Versorgungspflicht wurde auf individueller ärztlicher Seite hingegen fast gar nicht gesehen.
Wenig Problembewusstsein für Zugangsschwierigkeiten
Von ärztlicher Seite wurde der Zugang zu Schwangerschaftsabbrüchen für ungewollt Schwangere eher als unproblematisch empfunden. Unter den Medizinstudierenden wurde dagegen mehrfach geäußert, dass der Zugang regional sehr unterschiedlich und gerade in sehr kirchlich geprägten Regionen problematisch sei. Die Verantwortung für einen flächendeckenden Zugang wurde unterschiedlich betrachtet: Einige Interviewteilnehmer*innen sahen allein die ungewollt Schwangeren in der Pflicht, sich um einen Schwangerschaftsabbruch zu bemühen, auch wenn dies mit Belastungen wie längeren Anfahrtszeiten verbunden sei. Interessanterweise sahen die praktizierenden Ärztinnen keine Verantwortung in der Ärzteschaft. Unter den befragten Medizinstudierenden wurde die kassenärztliche Vereinigung als verantwortliches ärztliches Gremium genannt; die Mehrheit sah allerdings die Politik in der Verantwortung, den Zugang sicherzustellen.
Positive Wahrnehmung der Beratungspflicht und der Drei-Tage-Wartezeit
Es überraschte uns, dass die Pflichtberatung und die dreitägige Wartezeit zwischen Beratung und Abbruch überwiegend als zumutbar und oft als nicht belastend für die ungewollt Schwangeren wahrgenommen wurde.
Dementsprechend wurde eine verpflichtende Beratung im Sinne des Paragraphen 218 StGB insbesondere von ärztlicher Seite befürwortet.
Viele Ärzt*innen und Studierende schrieben dem Beratungsgespräch positive Eigenschaften zu. Einige bewerteten das Beratungsgespräch als “Empowerment” der Schwangeren, “Geschenk” im stressigen Klinikalltag, Prävention negativer emotionaler Folgen, Austausch mit neutralem* Ansprechpartner*, Aufzeigen von Alternativ- und Unterstützungsmöglichkeiten, Reflexion der eigenen Entscheidung oder Schutz des Embryos. Andere nannten aber auch die Gefahr der tendenziösen Beratung, der Psychische Belastung oder der Bevormundung. (v)
Die positiven Zuschreibungen sind vor dem Hintergrund kritisch zu betrachten, dass die Interviewten angeben, wenig bis nichts über den Ablauf, den Inhalt und durchführende Personen zu wissen. Möglicherweise füllen die Befragten die “Blackbox Beratung” mit Attributen, die sie sich für den eigenen Praxis- und Klinikalltag wünschen, nämlich ausreichend Zeit für eine eingehende, ergebnisoffene und wertschätzende Schwangerenberatung.
Unterschiedliche Sicht auf Werbeverbotsregelung (§219a StGB)
Die aktuelle fachpolitische Diskussion um den §219a StGB schien überraschenderweise nur marginal bei den im Krankenhaus tätigen Ärztinnen, die selbst Abbrüche durchführen, angekommen zu sein. Die Meinungsbildung zum Inhalt des umstrittenen Paragraphen fand während der Interviews statt mit dem Ergebnis, dass die Notwendigkeit einer Streichung nicht gesehen wurde.
“Ja, ich habe darüber noch nie nachgedacht, aber wenn ich jetzt drüber nachdenke, glaube ich, es gehört eigentlich nicht in das Portfolio eines Gynäkologen.”
Die Weitervermittlung durch niedergelassene Gynäkolog*innen sowie Adresslisten bei Beratungsstellen wurden von diesen Ärztinnen als ausreichende Informationsquellen erachtet, um Kontaktstellen für die Durchführung von Schwangerschaftsabbrüchen ausfindig zu machen. Die Tatsache, dass der Deutsche Ärztetag sich kürzlich im Sinne einer Beibehaltung des §219a positionierte, zeigt, dass auch viele andere Ärzt*innen in Deutschland eine restriktive Handhabung in Fragen des Schwangerschaftsabbruches befürworten.
Andererseits scheint die Debatte um den §219a (noch) nicht vollständig zu allen Gynäkolog*innen vorgedrungen zu sein, auch wenn sie gerade in feministischen, politischen Kreisen von uns als sehr präsent erlebt wird. Studierende und Ärztinnen, die die Debatte inhaltlich mitverfolgt hatten, empfanden sie hingegen als überholt und plädierten für eine Abschaffung oder Änderung des Paragraphen.
Medizinische Ausbildung - mehr Thematisierung erwünscht
Viele Medizinstudierende empfanden die Lehrinhalte zum Schwangerschaftsabbruch als unzureichend und wünschten sich vor allem sachliche Informationen zu rechtlichen und medizinischen Aspekten der Abtreibung, aber auch die Möglichkeit in kleinen Gruppen über das Thema zu diskutieren und eigene Gefühle zu reflektieren. Auf die Frage, was sie daran hindern könnte, als Ärztin Abbrüche durchzuführen, antwortete eine Studentin: „Dass es mir nicht beigebracht wird, könnte mich daran hindern. Dass ich mir dann nicht sicher genug darin bin und dass ich nicht weiß, wie man es macht. Ich glaube, das wäre, also ja, das wäre die größte Hinderung, die ich mir vorstellen kann.“ Das oft als vage empfundene eigene Wissen zum Schwangerschaftsabbruch kam unter anderem durch Medien (Dokumentarfilme, Satiresendungen, Zeitungsartikel), den Religions- oder Philosophieunterricht der Schule, Internetrecherchen aus eigenem Interesse und Informationsvermittlung durch eine studentische Arbeitsgruppe zustande. Die Tatsache, dass der Abbruch auch in der fachärztlichen Weiterbildung nicht pflichtmäßig vorkommt, war den wenigsten Studierenden bewusst.
Auch von ärztlicher Seite wurde rückblickend eine vermehrte theoretische Thematisierung im Grundstudium befürwortet, insbesondere um auf die später zu treffende Gewissensentscheidung besser vorbereitet zu werden und sich schon früher mit der eigenen Haltung auseinanderzusetzen. Keine der befragten praktizierenden Ärztinnen war in ihrem Medizinstudium mit dem Thema in Kontakt gekommen.
Angesichts des eklatanten Rückganges der Anzahl der Ärzt*innen, die Abbrüche durchführen, stellt sich die Frage, ob die medizinische Fakultät ihrer Aufgabe der neutralen medizinischen Wissensvermittlung und ausreichenden Auseinandersetzung mit rechtlich und ethisch komplexen Themen wie dem Schwangerschaftsabbruch entsprechend nachkommt.
Ambivalenz und Widersprüche
Ambivalente und widersprüchliche Aussagen bei fast allen Interviewteilnehmer*innen verdeutlichen die Komplexität des Themas und die Uneindeutigkeit, die den häufig noch ungeformt scheinenden Meinungen der Befragten zugrunde liegt. Nicht selten fand die Meinungsbildung während des Sprechens statt, da die Befragten in diesem Moment anscheinend zum ersten Mal über einen bestimmten Aspekt nachdachten. Wir hatten den Eindruck, dass die Positionierung gerade für Mediziner*innen, die es gewohnt sind, anhand von Faktenwissen klare Aussagen zu treffen, eine Schwierigkeit darstellte. Der professionelle Selbstanspruch, neutral und wertfrei ärztlich zu denken und zu handeln, stand häufig im Widerspruch zu persönlicher Prägung und Vorurteilen: „Und (...) die Dinge, mit denen ich groß geworden bin, versuche ich meistens vor der Tür zu lassen. Aber ich glaube das kann man nie ganz, ja. Das wäre eine Überschätzung.“
Unsere Studie liefert Hinweise darauf, dass angehende und praktizierende Ärzt*innen zu vielen Aspekten des Schwangerschaftsabbruchs eine ambivalente Einstellung haben, die weniger durch fachpolitische Diskussionen als durch Familie, Schule, Kirche und die mediale Debatte beeinflusst wird. Sachliche Informationsvermittlung und Raum für Reflexion in Studium und Weiterbildung könnten helfen, Unsicherheiten abzubauen und mehr Studierende für das Thema der reproduktiven Rechte zu sensibilisieren. Es wäre wünschenswert, wenn in Zukunft passive und berufspragmatische durch fundierte, reflektierte Entscheidungen ersetzt würden, sodass ungewollt Schwangere von Ärzt*innen versorgt werden, denen die Notwendigkeit eines sicheren und nicht-stigmatisierenden Zuganges zum Schwangerschaftsabbruch bewusst ist.
Quellen
(i) ARD, Sendung Kontraste vom 23.08.2018, siehe: https://www.ardmediathek.de/tv/Kontraste/Immer-weniger-%C3%84rzte-bieten-Schwangerscha/Das-Erste/Video?bcastId=431796&documentId=55378868
(ii) Busch, Ulrike. (1992): »Arzt und Schwangerschaftsabbruch – Ergebnisse einer
Befragung«, in: Uwe Körner (Hg.): Ethik der menschlichen Fortpflanzung. Stuttgart: Enke, S. 155-166. Busch/ Hahn „Abtreibung: Diskurse und Tendenzen", transcript 2015
(iii) Statistisches Bundesamt, siehe: https://www.destatis.de/DE/ZahlenFakten/GesellschaftStaat/Gesundheit/Schwangerschaftsabbrueche/Tabellen/Alter.html
(iv) Deutscher Ärztetag Mai 2018, siehe:
https://www.aerzteblatt.de/nachrichten/95103/219a-Debatte-Aerztetag-will-Werbeverbot-erhalten
(v) Bewertung der Pflichtberatung / Drei-Tage-Wartezeit“ mit entsprechenden Zitaten
“Empowerment” der Schwangeren
„{Die Pflichtberatung} ist halt eher ein Schutz für die Person selbst, und würde ich jetzt nicht unbedingt als… also, ja, oder für mich ist es halt quasi eher wie so ein Empowerment und nicht unbedingt, mir wird irgendwie da jetzt das Recht genommen über meinen Körper zu entscheiden.“ (Studentin)
“Geschenk” im stressigen Klinikalltag
„Ja, also es muss halt ’ne gute Aufklärung stattfinden. Und die kriegt man ja oft einfach nicht, aus Zeitgründen, bla bla bla. Und deswegen (...) find ich’s dann wiederum ganz gut, (...) wenn man das nicht so persönlich einfordern muss, was man halt in der Situation oft halt nicht kann oder einfach auch nicht weitreichend genug denkt, um es zu tun als Patientin. Und deswegen finde ich, (...) ist es fast schon ein Geschenk, wenn man sie bekommt, wenn es halt gesetzlich geregelt ist.“ (Studentin)
Prävention negativer emotionaler Folgen
„Und es soll halt auch die Frau noch mal (...) auffangen, dass da nicht jemand in seinem ersten Schockmoment irgendwo hingeht und was macht, was dann ja auch irgendwie emotionale Folgen hat.“ (Studentin)
Austausch mit neutralem* Ansprechpartner*
„Ähm, ich halte die Beratung eigentlich für eine gute Sache, ich denke auch, dass es sinnvoll ist, dass die Frau erstmal so einen Ansprechpartner hat, vielleicht möchte sie nicht sofort mit einem Arzt sprechen, der das... der dem vielleicht kritisch gegenüber steht. Man kann ja auch öffentlich nicht so leicht Informationen finden, wie jetzt ein Frauenarzt dem Thema gegenübersteht, oder welcher Frauenarzt das anbietet. Deswegen, glaube ich, ist es sinnvoll, mit einer neutralen Person darüber zu sprechen.“ (Studentin)
Aufzeigen von Alternativ- und Unterstützungsmöglichkeiten
„Also ich find’s eigentlich gut, ich glaub, das Ziel damit war (...) auch zu sagen, okay, es gibt auch noch Hilfen, es gibt also ’ne Beratung, (...) die Möglichkeiten aufzuzeigen, und es gibt auch andere Möglichkeiten als Abbruch, es gibt Hilfe, keine Ahnung, im schlimmsten Fall sozusagen Adoptionsfreigabe oder so, wenn man sagt, ich kann oder will das auf keinen Fall aufziehen.“ (Studentin)
Reflexion der eigenen Entscheidung
„Finde ich absolut sinnvoll Optionen aufzuzählen und sich äh zu versichern, dass da eine gewisse Reflexion stattfindet bei der Person.“ (Student)
Schutz des Embryos
„Mmh, ja, ich weiß nicht, ob ich so weit gehe, dass ich sage, sie trägt dem ungeborenen Leben eine Verantwortung gegenüber, weil wenn ich diese Einstellung hätte, dann würde ich mich wahrscheinlich schwer tun, den Schwangerschaftsabbruch durchzuführen, weil die Verantwortung habe ich auch. Ja, das weiß ich nicht, ob ich so weit gehen würde. Ich denke, die hat sie letztendlich schon, sie sollte das nicht leichtfertig eingehen, diesen Schritt, dafür sind die Beratungsgespräche da.“ (Ärztin)
Gefahr der tendenziösen Beratung
„Wie die Umsetzung davon ist, (...) also da habe ich tatsächlich Geschichten von Leuten gehört, (...) wo man sich fragt, okay, was war das für ’ne Beratung? Also das war ungefähr so: Hier ist der Flyer zum Abbruch, in die Hand gedrückt, und ja, machen Sie das doch am besten, weil Ihr Kind hat - da war es tatsächlich so, dass man im Ultraschall Verdacht auf Trisomie gestellt hatte, und dann war es ungefähr so: Ja, hier ist der, und machen Sie doch so. (...) Und die wollten das aber gar nicht (...) also so sollte die Beratung jetzt eigentlich mal nicht ausfallen.“
Psychische Belastung
„Und drei Tage darüber zu schlafen halte ich eigentlich auch für sinnvoll. Es setzt natürlich dann voraus, dass man nicht zu spät dran ist und vielleicht…man muss natürlich zu mehr Beratungsstellen gehen, was jedes Mal psychologischen Druck auf einen ausübt, weil man denkt `Oh ich bin jetzt hier, vielleicht jünger als alle anderen´, oder hab vielleicht auch schlechte Beratungsgespräche, das kommt natürlich auch immer darauf an. Aber grundsätzlich halte ich das für sehr sinnvoll.“
Bevormundung
„Also ich glaub, es kann ziemlich heftig sein für diejenigen, die sich eigentlich sicher sind. Und wo man auch nicht weiß, mit wem redet man darüber, das ist ’ne fremde Person, (...) die einem da eventuell (...) vielleicht doch irgendwie noch ins Gewissen redet, wenn man sich eigentlich schon sicher ist. Und ich glaub, die Situation find ich (...) krass und es ist auch echt übel, weil es einfach die Person auch in gewisser Hinsicht nichts angeht, wenn man so ’ne Entscheidung für sich irgendwie wirklich gut abgewägt hat.“ (Student)
Ende 2023 erschienen die Ergebnisse der MeGySa Studie und sind hier nachzulesen.